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Reisedokumente für Kinder


Allgemeine Informationen

Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben (z.B. Südostasien, USA für visafreie Einreise). In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

 

Unterschiede zu anderen Ausweis- und Reisedokumenten für Kinder

Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.

 

Den Kinderreisepass können Sie i. d. R. einen Tag nach Beantragung bei der Gemeindeverwaltung abholen.


Notwendige Unterlagen

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht, je nach Alter und Reiseziel:

  • Kinderreisepass

  • Reisepass

  • Personalausweis als Passersatz


Gebühren

Gültigkeitsdauer und Gebühr

Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig (Achtung: Ab 01.01.2021 ist er nur noch ein Jahr gültig) und kostet 13,00 €. Er kann für 6,00 € um weitere 6 Jahre verlängert werden (Achtung: Ab 01.01.2021 kann er nur noch um je ein Jahr verlängert werden), sofern die Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist und der Antragsteller das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.  Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig, sodass er nicht mehr verlängert werden kann! In einem solchen Fall muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden.

 

Das Lichtbild und die Antragsdaten können auch während der Laufzeit des Dokuments aktualisiert werden.


Ansprechpartner

Bürgerbüro

 

Formulare

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