Friedhof
Bestattungsarten in Wain
Im Zuge der Friedhofserweiterung und -umgestaltung werden auf dem Friedhof in Wain seit Juli 2022 zu den bisherigen Grabarten nun auch Grabstätten mit Tieferlegung und pflegefreie Grabstätten angeboten.
Hierbei wurde auch die nachfolgende Friedhofssatzung (mit Gebührenverzeichnis im Anhang) beschlossen:
Bestattungsmöglichkeiten:
Erdbestattung
Reihengrab (Geb.-Verz.-Nr. 7.1)
Dies ist ein Reihengrab für 1 Sargbestattung.
Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre.
Ein Reihengrab kann nach Ablauf der Ruhefrist nicht verlängert werden.
Die Pflege erfolgt durch die Hinterbliebenen.
Doppelwahlgrab (2 Verstorbene nebeneinander) (Geb.-Verz.-Nr.8.2)
Dies ist ein Wahlgrab für 2 Sargbestattungen nebeneinander.
Die Ruhezeit je Verstorbener beträgt 25 Jahre.
Ein Wahlgrab kann nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden.
Die Pflege erfolgt durch die Hinterbliebenen.
Diese Grabart gibt es im neuen Friedhofsbereich auch als
Doppelgrabstelle mit Tieferlegung (4 Personen). (Geb.-Verz.-Nr.8.4)
Wahlgrab als Einfachgrab (Geb.-Verz.-Nr. 8.1)
oder Wahlgrab mit Tieferlegung (Geb.-Verz.-Nr. 8.3)
Dies ist ein Wahlgrab für 1 Sargbestattung oder bei
Tieferlegung auch für 2 Sargbestattungen übereinander.
Die Ruhezeit je Verstorbener beträgt 25 Jahre.
Vorteil gegenüber einem Reihengrab für 1 Person ist, dass ein
Wahlgrab nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden kann.
Es können auch Urnen beigesetzt werden.
Die Pflege erfolgt durch die Hinterbliebenen.
Reihen-Rasengrab (Geb.-Verz.-Nr. 7.3) (pflegefrei!)
Dies ist ein Reihengrab für 1 Sargbestattung.
Der Sarg wird in einer Rasenfläche beigesetzt.
An diese Bestattungsfläche schließt sich ein mit
Granitplatten eingefasster Bereich an, welcher mit
bodendeckenden Stauden bepflanzt ist.
In diesem Bereich können die Hinterbliebenen ein
Grabmal errichten lassen, sowie Blumen und sonstige Trauerspenden ablegen.
Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre.
Ein Reihen-Rasengrab kann nach Ablauf der Ruhefrist nicht verlängert werden.
Die Pflege der Rasenfläche, sowie der mit bodendeckenden Stauden bepflanzten Fläche, erfolgt durch die Gemeinde.
(Beispiel einer anderen Gemeinde)
Wahlrasengrab als Einfachgrab (Geb.-Verz.-Nr. 8.5)
oder Wahlrasengrab mit Tieferlegung (Geb.-Verz.-Nr. 8.6) (pflegefrei!)
Dies ist ein Wahlgrab für 1 Sargbestattung oder
2 Sargbestattungen übereinander.
Die Särge werden in einer Rasenfläche beigesetzt.
An diese Bestattungsfläche schließt sich ein mit
Granitplatten eingefasster Bereich an, welcher mit
bodendeckenden Stauden bepflanzt ist.
In diesem Bereich können die Hinterbliebenen ein Grabmal errichten lassen,
sowie Blumen und sonstige Trauerspenden ablegen.
Die Ruhezeit je Verstorbener beträgt 25 Jahre.
Ein Wahlrasen und -tiefgrab kann nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden.
Die Pflege der Rasenfläche, sowie der mit bodendeckenden Stauden bepflanzten
Fläche, erfolgt durch die Gemeinde.
(Beispiel einer anderen Gemeinde)
Urnenbestattung
Urnenreihengrab (Geb.-Verz.-Nr. 7.4)
Dies ist ein Urnengrab für 1 Urne.
Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre.
Ein Urnenreihengrab kann nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängert werden.
Die Pflege erfolgt durch die Hinterbliebenen.
Urnenreihen-Rasengrab (Geb.-Verz.-Nr. 7.5 +7.5.1)
Dies ist ein Urnengrab für eine Urne in einer Gemeinschaftsgrabstätte.
Die Bio-Urne wird in einer Rasenfläche beigesetzt.
In der Mitte der Rasenfläche befindet sich eine
Natursteinstele, an welcher die Namen, sowie die
Geburts- und Sterbedaten der beigesetzten
Verstorbenen und ein Motiv mit einer
Bronzeguss-Schrifttafel angebracht werden können.
Die Bronzeguss-Schrifttafel wird bei der Gemeinde in Auftrag gegeben
und wird durch diese auch angebracht.
Im Bereich um die Natursteinstele können Blumen und sonstige Trauerspenden
abgelegt werden.
Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre.
Ein Urnenreihen-Rasengrab kann nach Ablauf der Ruhefrist nicht verlängert werden.
Die Pflege dieser Gemeinschaftsgrabstätte erfolgt durch die Gemeinde.
Urnenwahlgrab (Geb.-Verz.-Nr. 8.7)
Die ist ein Urnengrab für bis zu 4 Urnen.
Die Ruhezeit je Urne beträgt 15 Jahre.
Ein Urnenwahlgrab kann nach Ablauf der Ruhefrist
verlängert werden.
Die Pflege erfolgt durch die Hinterbliebenen.
Urnenwahl-Baumgrab (Geb.-Verz.-Nr. 8.8 + 8.9) (pflegefrei!)
Diese Grabart wird an zwei Bäumen angelegt.
An der vorhandenen Roteiche gibt es Urnenwahl-Baumgräber
für eine Bio-Urne und an der Esche daneben
Urnenwahl-Baumgräber für 2 Bio-Urnen.
Die Namen sowie die Geburts- und Sterbedaten
der beigesetzten Verstorbenen und ein Motiv,
können mit einer Bronzeguss-Schrifttafel an einer
vorhandenen Grabtafel aus Messing angebracht werden.
Die Bronzeguss-Schrifttafeln werden bei der Gemeinde
in Auftrag gegeben und werden durch diese auch angebracht.
Im mit einer Trockenmauer eingefassten Bereich um den Baumstamm
können Blumen und sonstige Trauerspenden abgelegt werden.
Die Ruhezeit je Urne beträgt 15 Jahre.
Das ein- und zweistellige Urnenwahl-Baumgrab kann nach Ablauf der Ruhefrist
verlängert werden.
Die Pflege dieser Gemeinschaftsgrabstätte erfolgt durch die Gemeinde.
Urnenwahl-Partnergrab (Geb.-Verz.-Nr. 8.10) (pflegefrei!)
Dies ist ein Urnengrab für zwei Urnen in einer Gemeinschaftsgrabstätte.
Die Bio-Urne wird in einem durch kleine Hecken
abgegrenzten Bereich mit beigesetzt.
In der Mitte der Gemeinschaftsgrabstätte befindet sich
eine Natursteinstele an welcher die Namen,
sowie die Geburts- und Sterbedaten,
der beigesetzten Verstorbenen und ein Motiv,
mit Bronzeguss-Schrifttafeln angebracht werden.
Die Bronzeguss-Schrifttafeltafeln werden bei der Gemeinde
in Auftrag gegeben und werden durch diese auch angebracht.
Auf der dreieckigen Grabfläche können Blumen und sonstige Trauerspenden abgelegt werden.
Die Ruhefrist je Urne beträgt 15 Jahre.
Ein Urnenwahl-Partnergrab kann nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden.
Die Pflege dieser Gemeinschaftsgrabstätte erfolgt durch die Gemeinde.
(Diese Grabart wird zu einem späteren Zeitpunkt angelegt; frei gewordene Flächen im alten Friedhofsteil werden dazu genutzt)
(Beispiel einer anderen Gemeinde)
Für weitere Fragen steht Ihnen das Friedhofsamt der Gemeinde Wain gerne zur Verfügung:
Frau Behrendt
Telefon: 07353/9803-34
Email:
Bitte beachten Sie hierzu auch die aktuelle Fassung der Friedhofssatzung!