Fundamt
Abgegebene Fundsachen werden, mit Außnahme von Lebens- und Genussmitteln sowie Medikamenten und Chemikalien, mindestens 6 Monate lang beim Fundamt aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände entsorgt.
Aktuelle Fundgegenstände
- Nr. 99 - Sonnenbrille (gefunden 07/2023)
Verfahrensablauf
Sie haben einen Gegenstand verloren?
Fragen Sie zunächst dort nach, wo Sie den Gegenstand verloren haben, denn oft werden Fundsachen direkt am Fundort abgegeben.
Bei Verkehrsunternehmen wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service. Die Kontaktdaten finden Sie i. d. R. im Internet.
Haben Sie dort keinen Erfolg, wenden Sie sich an das örtliche Fundamt. Fragen Sie am besten mehrmals in zeitlichen Abständen nach, da es vorkommen kann, dass Fundgegenstände nicht sofort abgegeben werden.
Sie haben einen Gegenstand gefunden?
Sie sind dazu verpflichtet, diesen zeitnah beim zuständigen Fundamt abzugeben.
Finderlohn
Als Finder steht Ihnen Finderlohn zu, wenn sich der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet. Diesen müssen Sie mit ihr oder ihm direkt regeln.
Die Höhe des Finderlohns beträgt:
- bei einem Wert bis 500 €: 5 %
- bei einem Wert über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.
Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es bis zu einem Wert von 50 Euro keinen Finderlohn, darüber hinaus
- 2,5 % für einen Wert zwischen 50,00 und 500,00 Euro und
- 1,5 % für den 500,00 Euro überschreitenden Wert.
Wer gefundene fremde Sachen behält, macht sich unter Umständen strafbar.
Rechtsgrundlage
- § 967 BGB (Fundrecht: Ablieferungspflicht)
- § 971 BGB (Finderlohn)
- § 978 BGB (Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt)